Öffnungszeiten
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Samstag nach Vereinbarung
Da viel zu wenig gebaut wird, richten Investierende ihre Aufmerksamkeit immer mehr auf Bestandsgebäude. Besonders im Fokus stehen dabei Mehrfamilienhäuser, die sich bereits in einem guten energetischen Zustand befinden. Deren Zahl ist naturgemäß endlich, darum werden sich Anlegerinnen und Anleger 2024 und in den folgenden Jahren zunehmend dem noch nicht energetisch optimierten Bestand zuwenden (müssen).
Was durchaus positive Aspekte hat: Denn wer ein entwicklungsfähiges Bestandsgebäude erwirbt, investiert angesichts des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auch in dessen Sanierung. So besitzen Investierende im Anschluss eine energetisch optimierte und damit zukunftsfähige Immobilie. Sie ist günstig und klimafreundlich in der Bewirtschaftung, entspricht den rechtlichen Anforderungen und erfreut sich einer positiven Wertentwicklung.
Wohnwirtschaftliche Anlageimmobilien mit der Energieeffizienzklasse A weisen zum Beispiel mit rund 3.690 Euro pro Quadratmeter einen mehr als doppelt so hohen Angebotspreis auf wie Objekte mit der niedrigsten Energieklassifikation, s. Grafik.
Darüber hinaus bringt eine Investition in den entwicklungsfähigen Bestand einen interessanten und wichtigen Nebennutzen mit sich. Sie ist in der Lage, die Energiewende voranzutreiben. Gerade professionellen Investierenden kommt ein solches Engagement auch unternehmenspolitisch entgegen: Die klimafreundliche Entwicklung von Bestandsimmobilien ist ein relevanter Aspekt im ESG-Nachhaltigkeitsbericht. War das Reporting bislang nur für wenige Konzerne verpflichtend, muss ab 2025 fast jedes Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in seine Geschäftsberichte aufnehmen. Ein guter Zeitpunkt also, um den Blick auf Bestandsimmobilien mit Nachholbedarf zu richten.
Erfahren Sie mehr über Preise und Entwicklungen am Markt für Mehrfamilienhäuser im aktuellen Marktbericht von Engel & Völkers Commercial. Hier finden Sie Zahlen, Analysen und Vergleiche für 59 Städte in Deutschland. (21.3.24)
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