Klimaschutz und die Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards bei der Entwicklung und Errichtung von Wohngebäuden gewinnt immer mehr an Relevanz. Somit wurde ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, welches am 1. März 2023 in Kraft treten wird: „KFN – Klimafreundlicher Neubau”. Dieses ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Finanziert wird das Programm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es hat die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien zum Ziel. Interessant ist, dass dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen wird – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft.
Wenn Sie den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Planung oder bereits geplant haben, gibt es passende Förderkonditionen für die Zuschussförderung. Für ein klimafreundliches Wohngebäude können Sie fünf Prozent Zuschuss auf maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bekommen. Sollte der Neubau Ihres klimafreundlichen Wohngebäudes darüber hinaus noch das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen, haben Sie die Aussicht auf 12,5 Prozent Zuschuss bzw. maximal 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, die Investor*innen, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen über ihre Förderbanken beantragen können. (2.2.23)