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Am 14. Mai 2020 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zu einer bundesweit einheitlichen Courtageteilung für Käufer und Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern beschlossen. Damit sind endgültig die Weichen gestellt, um die geplante Reform umzusetzen und für eine faire Teilung der Maklerprovision zu sorgen.
Als Deutschlands größter, bankenunabhängiger Immobilienmakler haben Engel & Völkers und insbesondere Vorstandsmitglied Kai Enders die Debatte über die Gesetzesänderung von Beginn an konstruktiv begleitet und sich für die jetzt gefundene Lösung eingesetzt. Was das neue Gesetz zur Maklerprovision für Käufer und Verkäufer von Wohnimmobilien bedeutet, erläutert Herr Enders im Video-Interview:
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