Um Ihr Vermögen sicher auf die nächste Generation zu übertragen, sollte Ihr Nachlass sorgfältig geplant sein. Unser aktueller Erbschaftsratgeber gibt einen Überblick, was es dabei zu berücksichtigen gilt – von grundsätzlichen erbrechtlichen Regelungen über steuerliche Freibeträge bis zu Besonderheiten internationaler Erbfälle. Wir haben die 9 häufigsten Fragen zusammengefasst.
Gesetzliche Erbfolge
1. Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Wenn kein Testament und kein Erbvertrag vorliegen, geht das Vermögen an die gesetzlichen Erben.
2. Wer genau sind gesetzliche Erben?
Gesetzliche Erben sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Außerdem Verwandte, die gemäß ihrer Verwandtschaft zum Erblasser in Ordnungen eingeteilt sind.
3. Wer gehört zu welcher Ordnung?
Bei Verwandten erster Ordnung handelt es sich um die Kinder des Erblassers. Verwandte zweiter Ordnung sind seine Eltern und Geschwister. Weitere Ordnungen umfassen Großeltern, Onkel und Tanten, Urgroßeltern, Großonkel und Großtanten etc.
Mehr zur gesetzlichen Erbfolge und welcher Erbe wie viel erhält, wenn es keinen Erbvertrag oder Testament gibt, erfahren Sie hier.
Testament und Erbvertrag
4. Wie bestimmt man selbst, wer erbt?
Durch eine letztwillige Verfügung kann der Erblasser festlegen, dass von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen wird. Die Verfügung kann ein Testament oder Erbvertrag sein.
5. Was unterscheidet Testament und Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist nur gültig, wenn er notariell beglaubigt wurde. Ein Testament muss lediglich handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein.
Was zu beachten ist, wenn mit der letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags die gesetzliche Erbfolge geändert wird – und welcher Pflichtteil dennoch gilt –, lesen Sie hier.
Schenkung und Steuerersparnisse
6. Was ist bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu beachten?
Für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden die Erben entsprechend ihres Verwandtschaftsgrads zum Erblasser in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Diese sind ausschlaggebend für die persönlichen Freibeträge.
7. Was ist die vorweggenommene Erbfolge?
Eine Schenkung an einen potenziellen Erben wird als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet.
8. Welche Vorteile bietet eine Schenkung?
Eine Schenkung bzw. vorweggenommene Erbfolge eignet sich, um die Steuerlast der potenziellen Erben zu reduzieren, Nachlassstreitigkeiten zu vermeiden, den Schenker im Alter zu versorgen oder das Familienvermögen zu bewahren.
9. Lässt sich ein Familienheim steuerfrei übertragen?
Ja, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ermöglicht es, das Familienheim steuerfrei auf den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner zu übertragen. Eine teilweise Steuerbefreiung ist unter Umständen auch bei Kindern und Enkeln möglich. Was Sie außerdem zum Thema Schenkungen beachten sollten und welche Freibeträge und Steuertarife gelten, haben wir hier zusammengefasst.
Individuelle Beratung für die Übertragung Ihres Vermögens
Um die beste Option für Ihre Nachlassplanung zu finden, sollten Sie sich individuell von Spezialisten unterstützen lassen. Gern vermitteln wir Sie an den passenden Ansprechpartner.
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