Die 9. häufigsten Fragen & Antworten zum Thema Immobilien-Erbschaft

Um Ihr Vermögen sicher auf die nächste Generation zu übertragen, sollte Ihr Nachlass sorgfältig geplant sein. Unser aktueller Erbschaftsratgeber gibt einen Überblick, was es dabei zu berücksichtigen gilt – von grundsätzlichen erbrechtlichen Regelungen über steuerliche Freibeträge bis zu Besonderheiten internationaler Erbfälle. Wir haben die 9 häufigsten Fragen zusammengefasst.

Gesetzliche Erbfolge

1. Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Wenn kein Testament und kein Erbvertrag vorliegen, geht das Vermögen an die gesetzlichen Erben.


2. Wer genau sind gesetzliche Erben?

Gesetzliche Erben sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Außerdem Verwandte, die gemäß ihrer Verwandtschaft zum Erblasser in Ordnungen eingeteilt sind.


3. Wer gehört zu welcher Ordnung?

Bei Verwandten erster Ordnung handelt es sich um die Kinder des Erblassers. Verwandte zweiter Ordnung sind seine Eltern und Geschwister. Weitere Ordnungen umfassen Großeltern, Onkel und Tanten, Urgroßeltern, Großonkel und Großtanten etc.


Mehr zur gesetzlichen Erbfolge und welcher Erbe wie viel erhält, wenn es keinen Erbvertrag oder Testament gibt, erfahren Sie hier.



Testament und Erbvertrag

4. Wie bestimmt man selbst, wer erbt?

Durch eine letztwillige Verfügung kann der Erblasser festlegen, dass von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen wird. Die Verfügung kann ein Testament oder Erbvertrag sein.


5. Was unterscheidet Testament und Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist nur gültig, wenn er notariell beglaubigt wurde. Ein Testament muss lediglich handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein.


Was zu beachten ist, wenn mit der letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags die gesetzliche Erbfolge geändert wird – und welcher Pflichtteil dennoch gilt –, lesen Sie hier.



Schenkung und Steuerersparnisse

6. Was ist bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu beachten?

Für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden die Erben entsprechend ihres Verwandtschaftsgrads zum Erblasser in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Diese sind ausschlaggebend für die persönlichen Freibeträge.


7. Was ist die vorweggenommene Erbfolge?

Eine Schenkung an einen potenziellen Erben wird als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet.


8. Welche Vorteile bietet eine Schenkung?

Eine Schenkung bzw. vorweggenommene Erbfolge eignet sich, um die Steuerlast der potenziellen Erben zu reduzieren, Nachlassstreitigkeiten zu vermeiden, den Schenker im Alter zu versorgen oder das Familienvermögen zu bewahren.


9. Lässt sich ein Familienheim steuerfrei übertragen?

Ja, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ermöglicht es, das Familienheim steuerfrei auf den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner zu übertragen. Eine teilweise Steuerbefreiung ist unter Umständen auch bei Kindern und Enkeln möglich. Was Sie außerdem zum Thema Schenkungen beachten sollten und welche Freibeträge und Steuertarife gelten, haben wir hier zusammengefasst.

Individuelle Beratung für die Übertragung Ihres Vermögens

Um die beste Option für Ihre Nachlassplanung zu finden, sollten Sie sich individuell von Spezialisten unterstützen lassen. Gern vermitteln wir Sie an den passenden Ansprechpartner.


Für alle anderen Immobilienanliegen stehen Ihnen unsere mehr als 70 Immobilienexperten für den Berliner Wohn- und Geschäftshausmarkt zur Seite – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Gerrit Hunsdick (Engel & Völkers Commercial Berlin)

Gerrit Hunsdick

Teamleitung Akquisition Investment Wohn- und Geschäftshäuser

Ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme durch die Engel & Völkers Gewerbe Berlin GmbH & Co. KG einverstanden. Meine obigen Daten können zum Zweck der Kontaktaufnahme an den örtlich zuständigen Lizenzpartner der Engel & Völkers Gruppe weitergegeben werden. Wenn ich meine Telefonnummer angebe, stimme ich der telefonischen Kontaktaufnahme durch den örtlich zuständigen Lizenzpartner der Engel & Völkers Gruppe.

Welche Daten Engel & Völkers Gewerbe Berlin GmbH & Co. KG im Einzelnen speichert und welche Rechte Sie in diesem Zusammenhang haben, erfahren Sie hier. Sie können Ihre Einwilligungen hier jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Ich stimme dieser Verarbeitung meiner Daten zu.

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Commercial Berlin
  • Joachimsthaler Straße 1
    10623 Berlin
    Deutschland
  • Telefon +49 30 203460
    Fax: +49 30 203461346

Öffnungszeiten:

Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr

Folgen Sie uns auf Social Media

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann dieser Artikel nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Engel & Völkers Gewerbe Berlin GmbH & Co. KG und/oder eines anderen Engel & Völkers Lizenznehmers wird ausgeschlossen.