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Wohnungseigentümer werden vermutlich erst ab Dezember 2023 gegenüber der übrigen Eigentümergemeinschaft durchsetzen können, dass ihre Immobilie von einem sogenannten zertifizierten Verwalter betreut wird. Das berichtet der Haufe Verlag unter Berufung auf das Bundesjustizministerium. Ursprünglich sollte es diese Möglichkeit bereits ab Dezember dieses Jahres geben.
Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Hintergrund ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, das die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt. Eine wichtige Neuerung bezieht sich auf die Fachkenntnis von Hausverwaltern, die von Eigentümergemeinschaften beauftragt werden. Weiterhin müssen solche Verwalter nicht zwingend einen besonderen Sachkundenachweis erbringen. Zukünftig allerdings sollen einzelne Eigentümer auch gegen den Willen der übrigen Eigentümer verlangen können, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird, der eine entsprechende Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt hat.
BMJ plant wohl Verschiebung des Anspruchs auf Verwalter mit Sachkundenachweis
Laut Haufe plant das Ministerium nun, die Einführung dieses Anspruchs um ein Jahr zu verschieben, damit Verwalter ohne Sachkundenachweis genügend Zeit haben, die entsprechende Prüfung abzulegen. Mit der bisherigen Frist sei es nicht möglich, alle interessierten Verwalter zu prüfen, so der Verlag.
„Hausverwaltung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, und Eigentümergemeinschaften können sich viel Ärger ersparen, wenn sie darauf achten, dass ihr Verwalter auch fachlich auf der Höhe ist“, sagt Benjamin Rogmans, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Wohn- und Geschäftshausbereichs von Engel & Völkers Commercial Berlin. „Daher ist die Verschiebung eine gute Nachricht, damit geeignete Verwalter sich auch rechtzeitig zertifizieren lassen können.“
Ausnahmen für kleine Eigentümergemeinschaften
Die Prüfung vor einer IHK umfasst Grundlagen der Immobilienwirtschaft und rechtliche, kaufmännische und technische Themen. Verlangt kein Eigentümer eine Zertifizierung, können auch weiterhin Personen ohne besonderen Sachkundenachweis die Verwaltung übernehmen. Für kleinere Eigentümergemeinschaften gelten Ausnahmeregelungen, die eine Eigenverwaltung ermöglichen sollen.
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