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14. Juni 2023 | Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes ist eine wichtige Information für Mieter oder Käufer, denn sie gibt einen Anhaltspunkt für den Wärmeenergieverbrauch und damit die Heizkosten. Hier erläutern wir, was es mit den unterschiedlichen Klassen auf sich hat.
Als Vermieter oder Verkäufer sind Sie verpflichtet, Interessenten schon bei der Besichtigung den Energieausweis Ihres Gebäudes vorzulegen. Bei einem Neubau wird der Energieausweis in der Regel vom Architekten ausgestellt. Liegt Ihnen für Ihr älteres Gebäude kein Energieausweis vor, können Sie sich unter anderem von einem zertifizierten Energieberater einen Ausweis ausstellen lassen. Dieser ist dann zehn Jahre gültig.
In Energieausweisen, die im Mai 2014 oder später ausgestellt wurden, ist die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Gebäudes angegeben. Die Bezeichnungen mit Buchstaben und die Visualisierung anhand einer Farbskala ähnelt dem System, das Sie von Elektrogeräten kennen. Je nachdem, welche Berechnungsmethode gewählt wurde, gibt die angegebene Klasse Aufschluss über den Energiebedarf des Gebäudes auf Grundlage von Standardannahmen oder den tatsächlichen Verbrauch in den vergangenen drei Jahren.
Die Klassen reichen von A+ (sehr hohe Energieeffizienz) bis H (sehr geringe Energieeffizienz) und entsprechen einer bestimmten Bandbreite von Kilowattstunden je Quadratmeter Wohnfläche (KWh/m2a):
Energieeffizienzklasse Energieverbrauch bzw. -bedarf (KWh/m2a)
A+ <30
A 30 bis <50
B 50 bis <75
C 75 bis <100
D 100 bis <130
E 130 bis <160
F 160 bis <200
G 200 bis <250
H >250
Um die höchste Energieeffizienzklasse A+ zu erreichen, muss ein Gebäude umfangreiche Anforderungen unter anderem an die Dämmung erfüllen, was etwa bei sogenannten Passivhäusern der Fall ist. Neue Wohngebäude erreichen heute in der Regel die Klasse B. Viele unsanierte Altbauten dagegen erhalten mit H die niedrigste Klasseneinteilung.
Mit steigenden Energiekosten und wachsendem Umweltbewusstsein achten Mieter und Käufer zunehmend auf die Energieeffizienz. Ein schwacher Wert hat damit zunehmend negativen Einfluss auf die erzielbare Miete oder den Verkaufspreis. Und auch ein weiterer Faktor schlägt bei Ihnen finanziell zu Buche: die Treibhausgasemissionen, die beim Beheizen Ihres Hauses entstehen. Die CO2-Abgaben, die Sie bis letztes Jahr vollständig an Ihre Mieter weiterberechnen konnten, müssen Sie nun zum Teil selbst tragen. Und dieser Anteil ist laut „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ umso höher, je schlechter die Energieeffizienz Ihres Hauses ist – im Extremfall liegt er bei 95 Prozent.
Als Eigentümer einer Immobilie mit niedriger Energieeffizienzklasse sind Sie daher gut beraten, durch energetische Sanierung die Klassifizierung im Energieausweis zu verbessern.
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