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Bestimmte alte Heizkessel müssen von Gesetz wegen raus, bei anderen wird der Betrieb immer teurer. In diesem Umfeld hat der Bund die Heizungsförderung neu aufgestellt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regeln.
Die meisten Hauseigentümer, die eine alte Heizung haben, dürften dieser Tage über einen Austausch nachdenken. Denn die Gas- und Ölpreise schnellen in die Höhe, und ein Ende der Kostenspirale ist nicht abzusehen. Zudem macht der Gesetzgeber Druck, die ältesten Kessel endlich zu ersetzen – um die CO₂-Emissionen zu senken und um die Abhängigkeit von russischen Brennstoffen zu verringern.
Doch die Kosten für eine neue Heizung sind hoch und steigen weiter. Schuld sind die Lieferkettenprobleme und der Fachkräftemangel. Immerhin unterstützt der Staat den Heizungswechsel mit Fördergeldern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Bereits seit diesem Jahr dürfen Öl- und Gaskessel mit Baujahr 1992 oder älter nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Eigentümer, die das Haus seit mindestens 20 Jahren selbst nutzen. Wer jetzt solch ein Haus kauft, hat zwei Jahre Zeit für den Heizungswechsel.
Die Anschaffung einer neuen, reinen Öl- oder Gasheizung sollte man sich gut überlegen. Denn nach dem Willen der Regierung sollen neue Heizungsanlagen ab 2025, eventuell schon ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Dann bestehende reine Öl- oder Gasheizungen dürfen noch bis 2045 weiterbetrieben werden.
Mit der Neureglung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die Mitte August in Kraft tritt, wird die Förderung für neue Gasbrennwert- und Gashybridheizungen sowie für gasbetriebene Wärmepumpen abgeschafft. Ölheizungen wurden schon zuvor nicht gefördert.
Die Zuschüsse für die anderen Heizungsarten werden zum 15. August zum Teil gesenkt, dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Boni. Einen Zuschuss von 25 Prozent erhalten Eigentümer laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Solarthermie, Wärmepumpen, sogenannte innovative Heizungstechnik (wozu zum Beispiel Brennstoffzellenheizungen zählen), sogenannte EE-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung und den Anschluss an ein Wärmenetz. Bei Biomasseheizungen liegt der Zuschuss bei zehn Prozent und bei EE-Hybridheizungen mit Biomasseheizung bei 20 Prozent.
Obendrauf kommt ein „Wärmepumpenbonus“ von fünf Prozent für reine Wärmepumpenheizungen und EE-Hybridheizungen, die eine solche Technologie einsetzen.
Einen „Heizungs-Tausch-Bonus“ von zusätzlich zehn Prozent erhält, wer mit einer dieser Heizungsarten eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt. Andere Gasheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, damit man den Bonus in Anspruch nehmen kann.
Je nach Konzept übernimmt der Staat also bis zu 40 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Zusammen mit den Einsparungen im Betrieb über die Jahre nimmt das den hohen Anschaffungskosten viel von ihrem Schrecken. Und das Wissen, etwas für den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit zu tun, ist ein weiterer Bonus, der nicht in Euro zu beziffern ist.
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