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15. September 2023 | Das Pariser Klimaabkommen, das 2015 als Nachfolger des 2020 auslaufenden Kyoto-Protokolls ins Leben gerufen wurde, ist eine globale Initiative, die den Kampf gegen den Klimawandel auf internationaler Ebene vorantreibt. Während das Kyoto-Protokoll nur einige Industriestaaten zu Emissionsreduktionen verpflichtete, bezieht das Pariser Abkommen alle Länder der Welt mit ein. Jeder Staat hat sich verpflichtet, einen nationalen Klimabeitrag zu erarbeiten und umzusetzen, dessen Fortschritte regelmäßig berichtet und überprüft werden.
Für die Immobilieneigentümer in Berlin und Brandenburg stellt dieses globale Abkommen sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar. Beide Bundesländer haben eigene, spezifische Klimaziele und Vorgaben, die sich direkt auf die Immobilieneigentümer auswirken.
Berlin möchte Vorreiter in Sachen Klimaschutz unter den deutschen Städten sein und hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2045 eine klimaneutrale Metropole zu werden. Für die Immobilieneigentümer in der Hauptstadt bedeutet dies, dass sie in umfangreiche energetische Sanierungen investieren müssen, um die gestiegenen Energieeffizienzstandards zu erfüllen.
Ein Beispiel ist die Nachrüstung von Altbauten mit Wärmedämmung. In Berlin gibt es viele Altbauten, deren Wände, Dächer und Fenster nicht ausreichend gedämmt sind. Diese Gebäude verbrauchen im Winter viel Heizenergie und geben im Sommer viel Wärme an die Umgebung ab. Um dieses Problem zu lösen, müssen die Eigentümer in die Wärmedämmung investieren.
Darüber hinaus gewinnen der Einbau effizienter Heizsysteme und die Nutzung erneuerbarer Energien zunehmend an Bedeutung. Zum Beispiel durch den Austausch alter Heizkessel gegen effiziente Wärmepumpen oder die Installation von Solaranlagen auf Dächern.
Die gestiegenen Anforderungen durch die Klimaschutzvereinbarung führen aber auch zu einer Verschärfung der ordnungsrechtlichen Vorgaben. So hat Berlin das "Berliner Energiewendegesetz" eingeführt, das detaillierte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt und bei Nichteinhaltung strenge Sanktionen vorsieht. Auch das Mietrecht wurde geändert: Vermieter dürfen die Kosten für energetische Sanierungen nicht mehr uneingeschränkt auf die Mieter umlegen.
All dies erfordert ein tiefes Verständnis sowohl der technischen als auch der rechtlichen Aspekte und kann mit hohen Investitionen verbunden sein. Gleichzeitig bieten die Anpassungen aber auch Chancen: Energetisch sanierte Gebäude sind für Mieter und Käufer attraktiver und können einen höheren Wert erzielen. Zudem gibt es Förderprogramme und steuerliche Vergünstigungen, die Eigentümern bei der Finanzierung der Sanierung helfen können.
Brandenburg bietet ebenso wie Berlin eine Vielzahl von Förderprogrammen zur energetischen Sanierung an. Die Unterstützung reicht von Beratungsangeboten bis hin zu finanziellen Zuschüssen.
Ein Beispiel ist das Programm "Energieeffizient Sanieren" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das sowohl zinsgünstige Darlehen als auch Zuschüsse für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden bietet. Dies kann beispielsweise den Einbau von Wärmeschutzverglasung, die Dämmung der Gebäudehülle oder den Austausch von Heizungsanlagen umfassen.
Darüber hinaus bietet das Land Brandenburg das Förderprogramm "Energieeffizienz in der Wirtschaft" an, das sich speziell an gewerbliche Immobilien richtet und Unternehmen dabei unterstützt, ihre Betriebsgebäude energetisch zu optimieren. Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 Euro, können als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld" (KomLok) wiederum bietet Städten und Gemeinden in Brandenburg die Möglichkeit, Fördermittel für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude zu beantragen.
All diese Programme motivieren und unterstützen Immobilienbesitzer, ihre Gebäude auf den neuesten Stand der Technik zu bringen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Sie tragen dazu bei, dass sich Investitionen in die energetische Sanierung nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch finanziell lohnen. Energetisch sanierte Gebäude sind für potenzielle Mieter und Käufer attraktiver und können dadurch höhere Mieteinnahmen oder Verkaufspreise erzielen.
Neben diesen spezifischen regionalen Aspekten besteht die generelle Herausforderung darin, dass der Klimawandel selbst Auswirkungen auf Immobilien haben kann. Steigende Temperaturen, veränderte Niederschlagsmuster und mögliche Extremwetterereignisse können neue Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gebäuden stellen. Daher ist es wichtig, dass sich Immobilieneigentümer umfassend informieren und beraten lassen, um nachhaltige und zukunftssichere Lösungen für ihre Immobilien zu finden.
Das Pariser Klimaschutzabkommen bietet somit sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Immobilieneigentümer in Berlin und Brandenburg. Mit der richtigen Herangehensweise und der Nutzung der vorhandenen Ressourcen können Immobilieneigentümer nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen finden, die sowohl dem Klimaschutz dienen als auch den Wert ihrer Immobilien sichern und steigern.
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