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Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben Stellung bezogen und dem Mietendeckel, der am 23. Februar 2020 in Berlin in Kraft getreten ist, eine Absage erteilt. Geklagt hatten 284 Abgeordnete der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP. Entschieden haben heute die Richterinnen und Richter der zweiten Kammer des Bundesverfassungsgerichtes. In dem hier anhängigen Normenkontrollantrag war zu klären, ob Berlins Mietendeckel allein schon deshalb verworfen werden muss, weil er mit dem Bundesrecht unvereinbar ist.
Mit dem Urteil hat Karlsruhe kein inhaltliches Urteil zum Gesetz abgegeben. Denn neben dem Normenkontrollverfahren sollte Karlsruhe ebenfalls darüber befinden, ob das Gesetz zu weitreichend in das Recht auf Eigentum eingreift. Da diese Frage andere Grundrechte betrifft, wären diese auch in einer anderen Kammer des Bundesverfassungsgerichtes geklärt worden. Mit der heutigen Entscheidung ist dies nun überflüssig.
Ist dies das Aus für den Mietendeckel per se? Ein Mietendeckel auf Länderbasis wird es jedenfalls nicht geben. Sollte der Deckel hingegen auf Bundesebene beschlossen werden, stünde dem, im Sinne der heutigen Rechtsprechung, formal nichts im Wege. Zu klären bliebe jedoch weiterhin die Frage, ob er inhaltlich so ausgestaltet werden dürfe wie in dem gekippten Berliner Vorstoß oder ob er damit tatsächlich zu weit in das Recht auf Eigentum eingreifen würde.
Zu erwarten ist sicher, dass „Bezahlbarer Wohnraum“ eines der zentralen Themen im Wahljahr 2021 bleiben wird. Sowohl die SPD als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den bundesweiten Mietendeckel bereits jetzt als Ziel in ihr Wahlprogramm aufgenommen.
Zu befürchten ist weiterhin, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die politische Stimmung gegen Immobilientreibende, vor allem in der Hauptstadt, weiter aufheizt. Denn mit dem Kippen des Mietendeckels entstehen Vermietern nun nicht unerhebliche Rückzahlungsansprüche. Dies könnte mitten in der Pandemie, welche viele Berliner auch wirtschaftlich zu spüren bekommen, für manchen Mieter zum Problem werden. So sind nicht nur von Seiten der Politik Stimmen zu hören, dass Vermieter sich jetzt umso mehr ihrer sozialen Verantwortung bewusst sein mögen.
Auswirkungen auf die derzeitigen Kaufpreise sind hingegen kaum zu erwarten, da innerhalb der Branche mit der getroffenen Entscheidung der Bundesverfassungsrichter gerechnet wurde. Nachdem die Preise mit Einführung des Mietendeckels zunächst etwas zurückgegangen waren, befinden sie sich bereits seit letztem Jahr wieder auf einem historisch hohen Niveau mit Faktoren rund um die 30er-Marke, in Prime-Lagen oder bei hervorragendem Zustand sogar deutlich darüber. Trotz Absage an den Deckel ist Experten zufolge demnach kaum von einem weiteren Anstieg der Multiplikatoren und damit auch der Kaufpreise auszugehen.
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