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EU nimmt mit neuer Richtlinie unsanierte Immobilienbestände ins Visier

11. Mai 2023 | In Brüssel wird momentan die Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vorbereitet. Obwohl noch nichts in trockenen Tüchern ist, schlagen die möglichen Änderungen schon hohe Wellen. Zeit, sich anzuschauen, wer von den Regelungen voraussichtlich betroffen sein wird – und wer nicht.


Die aktuelle Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) hat zu kontroversen Diskussionen in der Politik und der Immobilienbranche geführt. Worum geht’s? 


Die Überarbeitung der Richtlinie sieht vor, dass der Gebäudebereich in der Europäischen Union bis 2030 deutlich weniger Treibhausgasemissionen produziert sowie geringere Energiemengen verbraucht und so bis 2050 Klimaneutralität erreicht. Alle neuen Gebäude müssen ab 2028 emissionsfrei gebaut werden und auch im Betrieb klimaneutral bleiben. Außerdem soll auf allen neuen Gebäuden bis 2028 eine Solaranlage installiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.


Im besonderen Fokus sind die Bestandsgebäude, auch diese müssen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 ihren Beitrag leisten. Die wichtigste Änderung: Die EU-Kommission will einheitliche Effizienzklassen in ganz Europa einführen, um den Energieverbrauch transparent und länderübergreifend bewerten zu können. Die neue Skala soll die Stufen A bis G umfassen, wobei am schlechtesten bewertete Immobilien als Erstes modernisiert und energetisch saniert werden sollen. Wohngebäude müssen bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen, Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude bis 2027 beziehungsweise 2030.


Handlungsbedarf für unsanierte Gebäude


Für jetzige und zukünftige Eigentümer stehen vorausschauend wichtige strategische Entscheidungen hinsichtlich der Gebäudesanierung an. Klar ist: Vor allem Eigentümer, deren Immobilie eine relativ schlechte Energieeffizienzklasse aufweist, sollten bereits heute handeln.


Branchenkenner gehen davon aus, dass die neue Energieeffizienzklasse D dem jetzigen Zustand eines gut sanierten Altbaus entspricht. Eigentümer von KfW-Effizienzhäusern 100 oder besser müssen voraussichtlich keine Nachbesserungen vornehmen, während alle Eigentümer eines Gebäudes mit einer Energieeffizienzklasse zwischen E und H voraussichtlich zeitnah handeln müssen. Dies betrifft vor allem Gebäude aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977, die noch nicht energetisch saniert wurden. 


Trilogverfahren läuft noch


Noch ist aber nichts beschlossene Sache. Diese Vorschläge stehen momentan lediglich im Raum und sind Gegenstand der Gespräche. Entschieden ist noch nichts. Zunächst werden EU-Parlament, Rat und Kommission im Trilog einen Kompromiss finden müssen. Und die Richtlinie wird erst danach in nationales Recht übergehen, wobei Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) schon in Bezug auf einzelne Punkte Widerstand angekündigt hat. 


Eine zusätzliche wichtige Frage: Wer trägt die Kosten? Für Deutschland werden die Kosten für den Umbau der Gebäude von der Förderbank KfW auf 254 Milliarden Euro geschätzt, die hauptsächlich von Mietern und Eigentümern getragen werden müssten. Allerdings hat die EU-Kommission bereits angekündigt, bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt für energetische Sanierungen zur Verfügung zu stellen. In Deutschland sind auch Unterstützungsmöglichkeiten wie die KfW-Förderung gegeben.


Geywitz will Quartierslösungen


In Deutschland gibt es bereits Fördertöpfe wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Zuschüsse für die Sanierung von Gebäuden mit besonders schlechtem energetischen Sanierungszustand bereitstellen. Auch Eigentümer von Gebäuden, die vor 1957 erbaut wurden und bei denen die Außenwände zu mindestens 75 Prozent nicht energetisch saniert wurden, können von diesem Zuschuss profitieren. 


Wie die neue Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden wird, ist noch nicht klar. Klara Geywitz (SPD) hat sich in einzelnen Punkten schon positioniert und will einen Sanierungszwang für einzelne Wohnhäuser verhindern. Stattdessen schwebt ihr eine Quartierslösung vor. Danach müsse nicht jedes einzelne Gebäude seinen CO₂-Ausstoß senken, sondern ein Quartier insgesamt, also ein Stadtteil oder ein Dorf. Sie sagt: „Die gut gedämmten Neubauten im Wohnviertel sorgen dafür, dass die Altbauten nicht sofort saniert werden müssen, weil nicht jedes Haus einzeln betrachtet wird.“


Trotz der aktuellen Diskussion bleibt unterm Strich stehen: Vor allem Eigentümer von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienzklasse sollten bereits jetzt handeln, auch um deren langfristigen Wert zu erhalten, zu steigern und sie insgesamt fit für die Zukunft zu machen. 

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