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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin hat erstmals einheitliche Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Milieuschutzgebieten veröffentlicht. Bislang gab es nur separate Regelungen für die 81 Milieuschutzgebiete der Hauptstadt. Dieser Schritt beendet jedoch nicht die Debatte um den Milieuschutz – er verschärft sie eher.
12. Dezember 2024 | Die neuen Ausführungsvorschriften, erschienen im Amtsblatt Nr. 50 am 29. November 2024, treten ab dem 1. Dezember in Kraft und gelten für fünf Jahre. Zwar könnte die Zentralisierung der Regelungen als Fortschritt wahrgenommen werden, doch inhaltlich hat sich nichts geändert. Der Milieuschutz bleibt in seiner bisherigen Form bestehen. Der CDU-geführte Senat setzt somit die Politik seiner Vorgänger fort – ein unerwarteter Kurs, der bei vielen Marktteilnehmern für Verwunderung sorgt.
„Milieuschutzgebiete sind kein Teufelszeug, aber auch kein Allheilmittel. Es kommt letztlich darauf an, wie man sie ausgestaltet“, sagte Kai Wegner, heute Regierender Bürgermeister von Berlin, 2021 auf einer Podiumsdiskussion von Engel & Völkers. Nun zeigt sich: Statt bestehende Regelungen zu modernisieren oder an aktuelle Herausforderungen anzupassen, wurden sie lediglich zentralisiert.
Die Vorschriften blockieren viele notwendige Modernisierungen in Milieuschutzgebieten. Selbst energetische Maßnahmen dürfen nur umgesetzt werden, wenn sie strikt den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und keine Zusatzkosten für Mieter entstehen. Diese strikten Regeln stehen im Widerspruch zu Berlins Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden.
Die Regelungen zementieren veraltete energetische Standards. Notwendige Investitionen in zeitgemäße Heizsysteme und Dämmungen bleiben aus. Gleichzeitig steigen die Energiekosten, was Mieter langfristig stark belastet. Klimaschutz wird so verhindert.
Auch soziale Herausforderungen wie der demografische Wandel werden nicht ausreichend berücksichtigt. Der Einbau von Aufzügen, der älteren Menschen den Verbleib in ihren Wohnungen ermöglichen würde, bleibt nur unter strengen Bedingungen genehmigungsfähig. Dies führt dazu, dass Senioren aus ihren Vierteln wegziehen müssen, wenn sie ihre Wohnungen ohne Aufzug nicht mehr erreichen können. Der Milieuschutz, der eigentlich Verdrängung verhindern soll, trägt so selbst zur Gentrifizierung bei.
„Die Veröffentlichung der einheitlichen Genehmigungskriterien hätte eine Möglichkeit geboten, den Milieuschutz an die Anforderungen von Klimaschutz und gesellschaftlichem Wandel anzupassen. Stattdessen wurde eine Politik festgeschrieben, die den Status quo bewahrt und notwendige Reformen verhindert“, erklärt Ulrich Blaeser, Teamleiter Investment Wohn- und Geschäftshäuser bei Engel & Völkers Commercial Berlin.
Welche Maßnahmen genehmigt werden, hänge weiterhin stark von den Bezirksämtern und deren Auslegung der Vorschriften ab. „Die neuen Vorgaben bewahren alte Prinzipien, anstatt Berlin zukunftsorientiert zu gestalten. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit, beides ursprünglich Kernziele des Milieuschutzes, werden durch die aktuellen Regelungen nicht gefördert – sie werden konterkariert.“
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