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Die neue Mietpreisprüfstelle – Was Vermieter wissen sollten

6. März 2025 | Das Land Berlin hat vor kurzem eine Mietpreisprüfstelle eingerichtet. Vermieter sollten über die neue Stelle Bescheid wissen, weil sie Mietern ein zusätzliches und kostenloses Instrument zur Verfügung stellt, ihre Miete auf Überhöhungen prüfen zu lassen – auch wenn unklar ist, ob unter der neuen Regierung eine bundesweite Mietpreisbremse über Mai 2025 hinaus bestehen bleibt und Berlin eine eigene Regelung einführt.


Die Mietpreisprüfstelle ist Teil der „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts“ (SiWo) und soll Mieter bei der Überprüfung eines möglichen Mietpreisverstoßes unterstützen. Mieter können vorab über einen Online-Abfrageservice den Berliner Mietspiegel 2024 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einsehen – ein Instrument, das aktuelle Zahlen zu den ortsüblichen Mietpreisen in Berlin liefert. Für eine individuelle Erstberatung erhalten sie kostenlos Unterstützung per Telefon, E-Mail oder persönlich an zwei zentralen Standorten.


Wichtige Aspekte der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Wird diese Grenze überschritten, können Mieter eine Korrektur verlangen. Ab einer Überschreitung von über 20 % – also bei sogenanntem „Mietwucher“ – drohen Rückzahlungsforderungen sowie empfindliche Bußgelder, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann.


Konkrete Auswirkungen für Vermieter

Für Vermieter ergeben sich durch die neue Mietpreisprüfstelle folgende Konsequenzen:


Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie Ihre Mietverträge, um die Vorgabe der maximal 10 % Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete einzuhalten.


Sorgfältige Dokumentation: Dokumentieren Sie alle relevanten Vertragsdaten (Wohnungsgröße, Ausstattung, Lage, Einzugsdatum) lückenlos, um die zulässige Miethöhe bei Prüfungen belegen zu können.


Rechtliche Folgen im Blick behalten: Bei Überschreitungen – insbesondere ab 20 % (Mietwucher) – drohen Rückzahlungsforderungen und Bußgelder. Eine präventive Anpassung Ihrer Verträge ist daher ratsam.


Optimierung interner Abläufe: Überprüfen und optimieren Sie Ihre Prozesse, etwa durch regelmäßige Abstimmung mit den aktuellen Daten des Berliner Mietspiegels und Schulungen Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit den neuen Regelungen.


Für Vermieter gilt es also, die aktuellen gesetzlichen Vorgaben konsequent umzusetzen und interne Prozesse anzupassen – auch unter der Unsicherheit, ob die bundesweit geltende Mietpreisbremse über Mai 2025 hinaus in Kraft bleibt. Die neue Bundesregierung erwägt, die bundesweit geltende Mietpreisbremse ab Mai 2025 entweder abzuschaffen oder zumindest zu verändern. Dies könnte dazu führen, dass auf Bundesebene der Mieterschutz in seiner bisherigen Form zurückgeht. Angesichts dieser Möglichkeit hat das Land Berlin – als eigenständige Verwaltungseinheit mit eigenen legislativen Befugnissen – angekündigt, bis zum Jahresende eine eigene Regelung zur Mietpreisbremse zu verabschieden. Umso wichtiger ist es, dass sich Vermieter proaktiv mit der aktuellen Gesetzeslage auseinandersetzen, um rechtliche Risiken zu minimieren.


Weitere Informationen zur Mietpreisprüfstelle finden Sie unter berlin.de/mietpreispruefstelle.

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