Engel & Völkers Lizenzpartner Commercial Berlin > Blog > Das müssen Sie zum Thema Immobilien-Erbrecht wissen

Das müssen Sie zum Thema Immobilien-Erbrecht wissen

16. Mai 2024 | Das Erbrecht regelt in Deutschland, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen und Verpflichtungen erbt. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl gesetzliche als auch testamentarische Regelungen umfasst. Ob Sie ein Testament verfassen, ein Erbe antreten oder sich einfach nur über Ihre Rechte und Pflichten als potenzieller Erbe informieren möchten – es ist wichtig, die grundlegenden Aspekte des deutschen Erbrechts zu verstehen.


Grundlagen des deutschen Erbrechts

Im deutschen Erbrecht gehen mit dem Tod des Erblassers automatisch fast alle Rechte und Pflichten auf die Erben über.


Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie regelt, wer Erbe wird und zu welchen Teilen. Zunächst erben direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) des Erblassers. Fehlen diese, erben die Eltern und deren Nachkommen oder die Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen.


Wenn es einen Ehepartner des Verstorbenen gibt, hat dieser ebenfalls einen gesetzlichen Erbanspruch. Die Höhe des Erbanteils des Ehepartners hängt von den gesetzlichen Erben und dem Güterstand ab, in dem die Ehe geführt wurde, also Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.


Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass der Nachlass gemeinschaftliches Eigentum der Erben bleibt, bis eine Einigung über die Aufteilung erzielt oder eine Teilung durchgeführt wird.


Besondere Regelungen gelten für minderjährige Erben, wobei Vormundschafts- und Familienrecht mit dem Erbrecht interagieren. Bei Personen ohne direkte Erben (z. B. ledige, kinderlose Personen) erben entferntere Verwandte oder der Staat.


Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann der Erblasser individuelle Regelungen treffen, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Dies ermöglicht eine gezielte Vermögensübertragung. Dabei haben jedoch auch gegen den Willen des Erblassers bestimmte nahestehende Angehörige (z. B. Kinder und Ehegatte) ein Anrecht auf einen gesetzlich garantierten Mindestanteil.


Diese Grundlagen bieten einen Rahmen für die Übertragung von Vermögen nach dem Tod und sind entscheidend für die Planung einer geregelten und konfliktfreien Erbfolge. Eine präzise Planung und das Aufsetzen eines Testaments sind daher essenziell, um den Hinterbliebenen Klarheit und Sicherheit zu verschaffen.


Immobilie vererben, verschenken oder an das Kind verkaufen

Die Übertragung von Immobilien in Deutschland, sei es durch Erbschaft, Schenkung oder Verkauf an die eigenen Kinder, unterliegt einer Reihe von rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen.


Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass Immobilien zunächst an Kinder, Ehegatten und andere nahe Verwandte fallen. Um jedoch spezifische Wünsche bezüglich der Übertragung von Immobilien durchzusetzen und Konflikte unter den Erben zu vermeiden, ist es sinnvoll, ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen. Diese juristischen Instrumente ermöglichen es dem Erblasser, genau festzulegen, wer welche Immobilie erbt, und Bedingungen für die Erbschaft zu definieren. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bildet sich eine Erbengemeinschaft, die gemeinschaftlich über die Verwaltung und Nutzung der Immobilie entscheidet. Eine solche Konstellation kann zu langwierigen Konflikten führen, besonders wenn unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung oder den Verkauf der Immobilie bestehen.


Eine weitere Möglichkeit der Immobilienübertragung ist die Schenkung. Der größte Vorteil hierbei ist die Nutzung von steuerlichen Freibeträgen, die sich alle zehn Jahre erneuern und so zu erheblichen Steuerersparnissen führen können. Eine Schenkung kann zudem helfen, die Zahlung der Erbschaftsteuer zu umgehen, die ansonsten im Erbfall fällig wäre. Durch die Aufnahme von Rückfallklauseln in den Schenkungsvertrag kann der Schenker sich absichern, dass die Immobilie unter bestimmten Bedingungen, wie dem vorzeitigen Ableben des Beschenkten oder dessen Insolvenz, an ihn zurückfällt. Diese Klauseln bieten eine gewisse Sicherheit und Kontinuität für den Schenker.


Der Verkauf einer Immobilie an direkte Nachkommen bietet den Vorteil, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt. Das kann eine erhebliche finanzielle Ersparnis darstellen, da die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland bis zu 6,5 % des Kaufpreises betragen kann. Die Kinder können die Immobilie nutzen, um den Kaufpreis in Form von regelmäßigen Zahlungen an die Eltern zurückzuführen, was als eine Art Rentenzahlung gestaltet sein kann. Diese regelmäßigen Zahlungen können den Eltern eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter bieten. Allerdings sollten die steuerlichen Implikationen dieser Zahlungen, die von ihrer spezifischen Gestaltung abhängen, nicht außer Acht gelassen werden. Beim Verkauf der Immobilie ist zudem die Spekulationsfrist zu beachten.

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Commercial Berlin
  • Joachimsthaler Straße 1
    10623 Berlin
    Deutschland
  • Telefon +49 30 203460
    Fax: +49 30 203461346

Öffnungszeiten:

Mo - Fr von 9 bis 18 Uhr

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media