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Corona-Mieterschutz ist ausgelaufen

Die Corona-Übergangsregelungen zum Kündigungsschutz für Mieter gelten seit dem 1. Juli 2020 nicht mehr. Auch der Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen wird nicht mehr gewährt. Dies gilt für Wohnungen sowie für Gewerbeflächen. Eine Stundung oder ein Aufschub der Miete bei Corona-bedingtem Zahlungsverzug ist nicht mehr zulässig. 

Zuvor war dies anders: Mietern, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni in Zahlungsverzug gekommen waren, konnte nicht gekündigt werden und sie erhielten einen Aufschub bis zum 30. Juni 2022. Wie viele Mieter bis Anfang Mai davon Gebrauch gemacht haben, können Sie in unserer Eigentümer-Umfrage nachlesen . Nun gilt wieder das normale Mietrecht.

Reaktionen auf das Ende der Übergangsregelungen

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hatte sich in den letzten Wochen für ein Ende der Übergangsregelungen ausgesprochen. Nun zeigt sich der Präsident des ZIA, Dr. Andreas Mattner, zufrieden: „Es ist richtig, dass jetzt die Zeichen für Bewegung gegeben werden. Ein verlängertes Moratorium hätte einen Zustand eingefroren, der die Wiederbe­lebung der Wirtschaft verhindert hätte. Es gibt keine Kündigungen im Wohnungs­bereich, weil sich die Immobili­en­un­ter­nehmen vorbildlich verhalten. Es wäre also nicht mehr ausgewogen, diesen größten Eingriff in die Privatau­tonomie beizubehalten.“ 



Der Deutsche Mieterbund hingegen ist weniger begeistert. Dessen Präsident Lukas Siebenkotten sagte wieder in den Normalmodus überzugehen und Mieter, die unverschuldet Einkommenseinbußen erleiden, dem Kündigungsrisiko auszusetzen, ist absolut widersinnig. Die Verlängerung des Kündigungsschutzes kostet nichts und schadet niemandem, schützt aber Wohnraum- und Gewerbemieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und ihrer wirtschaftlichen Existenz.“ 



Stefan Körzell vom Deutsche Gewerkschaftsbund formuliert es noch deutlicher: „Menschen ohne finanzielle Rücklagen könnten schon in zwei Monaten auf der Straße stehen.“ Er weist darauf hin, dass sich mehrere Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit befinden und hunderttausende Soloselbst­ständige dauerhafte Einkommens­einbußen haben. Daher schaffe die Bundesre­gierung seines Erachtens „völlig ohne Grund sozialen Sprengstoff“.



Auch die Sozialverbände sehen den Zeitpunkt der Rückkehr zur Normalität als verfrüht an: „Wenn das Moratorium jetzt ausläuft, geht es Corona-Opfern an den Kragen“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Ohne einen staatlich garantierten Schutz vor Kündigungen sind Mieter*innen, die durch Corona ihren Zahlungen nicht nachkommen können, ab morgen der Willkür von Vermietern ausgeliefert.“ 


Gastronomen und Hoteliers fürchten Kündigungswelle

Unter den Gewerbemietern sind besonders Gastronomen und Hoteliers betroffen. Sie befürchten eine Kündigungswelle. Daher fordert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), das Moratorium neu aufzulegen. „Es wäre elementar wichtig, den Kündigungsschutz zu verlängern. Die Hoteliers und Gastronomen haben nach wie vor mit massiven Umsatzverlusten zu kämpfen“, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). 



„Die Lage ist wirklich dramatisch, es steht viel auf dem Spiel”, betont Hartges. „In der Corona-Krise sind alle gefordert und sollten solidarisch sein. Wir fordern die Bundesregierung zum Handeln auf. Der geltende Kündigungsschutz könnte problemlos bis 30. September verlängert werden. Das wäre eine große Hilfe.“




Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, freuen sich unsere Immobilienberater über Ihren Anruf. Oder kontaktieren Sie die Clearingstelle für Gewerbemietverträge der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Kooperation mit Engel & Völkers Investment Consulting (EVIC). Sie unterstützt beide Vertragsparteien bei der Entwicklung und Umsetzung schneller, interessengerechter und fairer Regelungen. (7.7.20)

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