Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 9 bis 18 Uhr
Sa: 12 bis 16 Uhr
Am 05.06.2020 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Courtageteilung für den Erwerb von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zugestimmt – am 23.12.2020 tritt dieser nun in Kraft. Welche Änderungen es geben wird, wie die Prognosen lauten und wie wir von Engel & Völkers Berlin Mitte den Neuerungen gegenüberstehen, wird nachfolgend diskutiert:
Mit der Unterzeichnung des Gesetzesentwurfs vom Bundespräsidenten begann eine 6-monatige Übergangsfrist. Das neue Gesetz gilt für Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten am 23. Dezember 2020 geschlossen werden.
Ziel der Neuregelung ist es, private Käufer im Hinblick auf die Erwerbsnebenkosten zu entlasten. In vielen Bundesländern ist die Teilung der Maklerprovision bereits seit langem üblich – nur in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen werden die Kosten meist vom Käufer getragen. Durch unsere Positionierung pro Courtageteilung, als faire Aufteilung, sehen wir eine professionelle Beratung im Sinne beider Parteien garantiert, von der Käufer und Verkäufer gleichermaßen profitieren.
Wir sehen zweierlei maßgebliche Veränderungen: Faktoren wie Expertise, Professionalität, Stabilität des bestehenden Kundenstamms, das Netzwerk sowie andere Unternehmensspezifika sind nun entscheidend für und wider der Existenz diverser Maklerunternehmen. Des Weiteren dämpfen die derzeitigen Reglementierungen und marktspezifischen Veränderungen nicht den Nachfrageüberhang innerhalb des Wohnimmobilienmarkts – der Mangel an Wohnraum sowie wirtschaftliche Unsicherheiten beflügeln vielmehr die Nachfrage, die nur mit der Schaffung zusätzlichen Wohnraums stabilisiert und reguliert werden kann. Unsere USP’s wie das weltweite Engel & Völkers Netzwerk und die konstante Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter tragen zur Stabilität unseres Unternehmens als Marktführer bei. Das stetige Training unserer Mitarbeiter hinsichtlich digitaler und analoger sowie interner und externer Tools, Reglementierungen und marktspezifischer Veränderungen, sind konstanter Bestandteil unserer kundenorientierten Unternehmensstrategie.
Diese Frage stellen sich viele Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten. Durch unsere langjährige Erfahrung und tagtägliche Arbeit sehen wir zahlreiche Gründe, warum die Beauftragung von Engel & Völkers der effizienteste Weg ist:
1. Langjährige Erfahrung mit einem starken und internationalen Team, welches über verschiedene Sprachkenntnisse verfügt
2. Individuelle Erstberatung
3. Persönliche Objektaufnahme
4. Kompetente und marktgerechte Kaufpreiseinschätzung
5. Behördengänge für Eigentümer und Sichtung der Objektunterlagen
6. Maßgeschneidertes Marketingkonzept
7. Professionelle Vermarktung und Besichtigung
8. Regelmäßiges Reporting zum Verkaufsstatus
9. Professionelle Immobilienfinanzierung durch die Engel & Völkers Finance GmbH
10. Sichere Verhandlungsführung und Begleitung des Verkaufsprozesses durch einen persönlichen Ansprechpartner
11. Weltweites Netzwerk
12. Belastbare nationale und internationale Kundenkartei
13. Umfassender After-Sales-Service
14. Cross-Selling
Neben unseren Serviceleistungen und unseren oben genannten USP’s, finden sich auch “Soft-factors”, die für die Beauftragung eines Maklers sprechen:
Zahlreiche PropTech Unternehmen finden derzeit interessante Ansätze und Lösungen zur Digitalisierung unserer Branche. Eine ganzheitliche Lösung, die die Persona Makler ersetzt, ist unserer Ansicht nach im Residential-Bereich nicht in Sicht – vielmehr ist eine physische Präsenz vonnöten, die den Prozess begleitet, Behördengänge übernimmt und eine Kaufpreiseinschätzung basierend auf den tatsächlichen Gegebenheiten einer Immobilie und nicht ausschließlich auf statistischen Werten und Algorithmen einer KI ermittelt. Dabei ist einem Verkäufer nicht nur wirtschaftlicher Profit wichtig, sondern auch das Herausfiltern des 'geeigneten' Käufers, der beispielsweise eine emotionale Bindung zum Objekt aufgebaut hat. Wir holen die Unterlagen potenzieller Käufer ein und ermöglichen durch die enge Zusammenarbeit mit unserem Finance-Team eine Finanzierung für die Immobilie.
Die Courtageteilung kommt eindeutig dem Kunden entgegen: Beispielsweise hat der Käufer durch die geteilte Provision weitere Möglichkeiten für eine Finanzierung. Auch könnte dies einen Hebeleffekt in Bezug auf Wohneigentum in Deutschland haben. Zum Vergleich ist in Deutschland verhältnismäßig wenig Wohneigentum gegenüber Ländern, in denen die Courtageteilung gilt, zu verzeichnen.
Die Quintessenz eines jeden Kundenkontakts ist eine marktgerechte und marktspezifische Beratung. Dies bedeutet auch, dass wir keine künstlich angehobenen Kaufpreise aufnehmen, da wir der Überzeugung sind, dass die Nachfrage den Markt bestimmt und damit das größte Regulativ darstellt.
Sobald der Preis über dem marktorientierten liegt, geschieht folgender Fall: die Vermarktung zieht sich überdurchschnittlich lange hin, die Vermarktungskosten steigen – schließlich kann zu dem Angebotskaufpreis kein passender Käufer gefunden werden. Die Frustration wächst und eine Kaufpreisreduzierung einer bereits am Markt bekannten Immobilie ist die Folge. Um dies zu vermeiden, ist es unser oberstes Credo entsprechend zu beraten, sodass kein wirtschaftlicher Schaden entsteht und der Kunde den passenden Käufer für seine Immobilie findet.
Wir sind international, gut ausgebildet, agil und verfügen über ein starkes weltweites Netzwerk – wir haben uns bereits positioniert. Der Corona Virus hat gezeigt, dass wir uns neuen Gegebenheiten und Situationen schnell und gut anpassen: Unsere Teams funktionieren und harmonieren in Krisensituationen sehr gut (siehe Blog Artikel Change-Management), digital und persönlich und stets kundenorientiert. Eine gesetzliche Neuregelung, die einen positiven Einfluss auf den Markt ausübt, ist für uns keine Herausforderung.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
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