Jetzt müssen auch Eigentümer und Eigentümerinnen von kleineren Mehrfamilienhäusern aktiv werden. Nachdem die Frist für einen hydraulischen Abgleich von Gaszentralheizungen vergangenes Jahr für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zehn Wohneinheiten abgelaufen ist, sind die kleineren wohnwirtschaftlichen Immobilien an der Reihe.
Bis 15. September 2024 muss ein hydraulischer Abgleich auch in Mehrfamilienhäusern mit nur sechs bis neun Wohneinheiten stattgefunden haben. Gesetzliche Grundlage dafür ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen” (EnSimiMaV). Die Kosten für den hydraulischen Abgleich werden vom Vermieter oder von der Vermieterin getragen. Sie sind nicht umlagefähig.
Der hydraulische Abgleich ist mehr als lästige Pflicht: Bestandsimmobilien können durch die Optimierung ihrer Gasheizungsanlage Energie in nennenswertem Umfang einsparen. Die Schätzungen aus Expertenkreisen reichen da von fünf Prozent (Verbraucherzentrale Bundesverband) bis 15 Prozent (co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft). Ein Abgleich ist auch für Ein- und Zweifamilienhäuser sinnvoll (wenn auch nicht verpflichtend).
Der hydraulische Abgleich hat zum Ziel, die Wärme im Haus gleichmäßig zu verteilen. Dass dem nicht so ist, fällt vor allem dadurch auf, dass vom Heizkessel weiter entfernte Heizkörper nicht richtig warm werden. Ist eine Heizungsanlage dagegen von einer Fachkraft überprüft und optimal eingestellt worden, können alle Heizungen und Räume im Gebäude gleichmäßig erwärmt werden – und das mit dem geringst möglichen Energieverbrauch.
Ein hydraulischer Abgleich ist viel mehr als das Entlüften der Heizung. Der beauftragte Fachbetrieb bezieht zum Beispiel auch die Heizlast pro Raum mit ein, prüft, ob Heizflächen optimiert werden können, um die Vorlauftemperatur möglichst gering zu halten, und berücksichtigt bei seinen Berechnungen auch weitere Komponenten des Heizungssystems, etwa die Leistung der Umwälzpumpe.
Wurde eine Heizung optimiert, muss sie nicht erneut überprüft werden. Wenn aber etwas an der Heizungsanlage verändert wurde, etwa bei einem Ausbau weitere Heizkörper installiert wurden, sollte erneut ein hydraulischer Abgleich beim Fachbetrieb beauftragt werden. Dann ist weiterhin gewährleistet, dass sich die Wärme optimal und ressourcenschonend im Mehrparteienhaus verteilt. (18.4.24)