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Während bei der Anhebung der Miete auf das ortsübliche Niveau (Thema im 1. und 2. Teil) dem Mieter das Erhöhungsverlangen in Textform zu begründen ist, müssen Modernisierungsmaßnahmen dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden. Was gibt es dabei zu beachten? Lesen Sie mehr dazu in unserem 3. Teil des Expertentipps im Main Echo. Zum Lesen des Artikels klicken Sie bitte hier.