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Engel & Völkers Singen
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W-02URCK – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Anna-Maria Meisert
GBS Immobilien Bodensee GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
2.5Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
56 m²Zustand
Sehr gutBaujahr
1986Energieausweis vorhanden
JaHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisEndenergieverbrauch
99 kWh/m²aDie Stadt Engen liegt reizvoll inmitten der Vulkanlandschaft Hegau zwischen Bodensee, Schwarzwald und der Schweiz. Die romantische Altstadt lädt mit ihrem südländischen Flair zum Bummeln und Verweilen ein. In Engen finden Sie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Für die Freizeit bietet die Stadt zahlreiche Rad und Wandermöglichkeiten in der herrlichen Landschaft des Hegaus. Nahegelegen Sehenswürdigkeiten sind das Erlebnisbad, der Eiszeitpark, der Rheinfall bei Schaffhausen und die Blumeninsel Mainau. Engen verfügt über ein Gymnasium, eine Realschule und eine Grundschule, sowie drei Kindergärten. Engen liegt sehr verkehrsgünstig und verfügt über einen Autobahnanschluss (A81) und einen Bahnhof. Über die nahe gelegene Autobahn erreichen Sie die große Kreisstadt Singen in etwa 20 Minuten mit dem PKW und in genau 10 Minuten mit dem Zug (Seehas). In nur 23 Minuten sind Sie bereits in Radolfzell am Bodensee und in etwa 35 Minuten mit dem PKW in Konstanz.
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Erzbergerstraße 3, 78224, Singen
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Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Provision richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklerprovision. Hiernach wird die Provision regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3,5 % zzgl. derzeit 19 % Umsatzsteuer, also insgesamt 4,17 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.