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Engel & Völkers Friedrichshafen
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W-02V2TM – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Sebastian Härle
SMW Bodensee Immobilien GmbH & Co. KG
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
4Badezimmer
2Wohnfläche
220 m²Grundstücksfläche
803 m²Zustand
GutGaragen
2Stellplätze
2Baujahr
1981Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
176.9 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDie Finkenstraße befindet sich im Ortsteil Bitzenhofen der Gemeinde Oberteuringen, eingebettet in die sanften Hügel der idyllischen Landschaft des Bodenseegebiets, ca. 9 km Luftlinie vom Bodenseeufer entfernt. Die Straße selbst wird nur von Anliegern befahren und ist umgeben von gepflegten Wohnhäusern. Die Umgebung von Bitzenhofen ist von einer harmonischen Mischung aus ländlichem Charme und modernem Komfort geprägt. Hier gibt es unter anderem mehrere Kindergärten, eine Grundschule sowie eine Volkshochschule. Die Gegend ist ideal für Spaziergänge und Fahrradtouren, mit malerischen Wegen, die sich durch grüne Felder und entlang friedlicher Bachläufe schlängeln. Oberteuringen bietet seinen Bewohnern eine hohe Lebensqualität in einer entspannten ländlichen Umgebung, während gleichzeitig die Annehmlichkeiten der nahe gelegenen Stadt Friedrichshafen und der schöne Bodensee leicht erreichbar sind. Die Finkenstraße ist somit nicht nur ein Ort zum Wohnen, sondern auch ein Zuhause, das den perfekten Ausgangspunkt für ein erfülltes Leben in einer einladenden Gemeinschaft bildet.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Friedrichstraße 24, 88046, Friedrichshafen
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.