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Mo - Fr: 10:00 bis 13:00 Uhr & 14:00 bis 18:00 Uhr
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
haben Sie sich schon mit der Grundsteuerreform beschäftigt? Egal, ob Sie ein kleines Privathaus, ein großes Gewerbegrundstück oder eine landwirtschaftliche Fläche Ihr Eigen nennen – die Grundsteuerreform gilt für jeden Eigentümer von Grundbesitz. 36 Millionen Grundstücke sind von den Neuerungen betroffen.
Die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer müssen Sie bereits zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einreichen. Damit Sie gut vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema online für Sie zusammengestellt. Was genau ändert sich? Welche Angaben müssen Sie beim Finanzamt machen? Worum handelt es sich bei der neuen Grundsteuer C? Das und mehr erfahren Sie auf unserer großen Überblicksseite zur Grundsteuerreform.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer musste geändert werden, weil sie auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sog. Einheitswerten) basierte – was das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hatte.
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