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Engel & Völkers Innsbruck

+43 512 551 077

W-02VPD9 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.

Bettina Villinger

Engel & Völkers Kitzbühel GmbH

Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Website
Engel & Völkers ID : W-02VPD9
Innenstadt, Innsbruck, Tirol, Österreich

Tolle großzügige Innenstadtwohnung in schmucker Stadtvilla

Gesamtmiete
2.660 € 

Schlafzimmer3
Badezimmer1
Wohnfläche147 m²

Ausstattung und Besonderheiten dieser Wohnung

Wollen Sie herrschaftlich auf enormer Wohnfläche wohnen? In einer wunderbaren Stadtvilla in bester Lage der Landeshauptstadt Innsbruck kommt diese Stadtwohnung mit sagenhaften 147 m² zuzüglich großzügigen Balkons mit ca. 17 m² zur Vermietung. Vier gut eingeteilte Zimmer, eines davon mit Erker, eine große Küche mit Ausgang auf den Balkon, ein Abstellraum bzw. Speis, wie ein großzügiges Bad und ein separates WC vervollständigen das Angebot. Wunderbare Holzriemenböden, überhohe Räumlichkeiten, der Schick der Jahrhundertwende gepaart mit der modernen Gestaltung der Küche wie der Sanitäranlagen. Die Wohnung ist bis auf Küche, begehbarer Schrank und Sanitär unmöbliert. Eine Gartenbenützung im Erdgeschoß ist gegeben. Eine langfristige Vermietung wird angestrebt. Der monatliche Mietzins beträgt Euro 2.400,-- die momentanen Betriebskosten belaufen sich auf Euro 260,--. Das exklusive Appartement ist ab dem Frühsommer 2024 und nach Vereinbarung verfügbar.
Objekttyp

Wohnung

Zimmer

4

Schlafzimmer

3

Badezimmer

1

Wohnfläche

147 m²

Gesamtfläche

164 m²

Energieausweis vorhanden

Ja

Energieträger

Zentralheizung
Ausstattung
Balkon
Keller

Innenstadt : Lage und Umgebung dieser Immobilie

In bester Lage in Innsbruck, nahe der Universitätsklinik und fußläufig zur Innen- bzw. Altstadt kommt dieses wunderschöne Appartement zur Vermietung. Städtisches Flair gemischt mit großzügigen Freiflächen und Vorgärten, so präsentiert sich die noble Gegend in der Kaiser-Josef-Straße. Das zur Vermietung kommende Objekt befindet sich in einer gepflegten Stadtvilla im ersten Obergeschoß. Die Besonnung erfolgt auf allen Seiten der Liegenschaft, der großzügige Balkon in den Innenhof verspricht schöne Sonnenstunden im Grünen. In wenigen Gehminuten gelangen Sie in die Innenstadt, alle notwendigen Dienstleister befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Verkehrsberuhigt präsentiert sich die Einbahnstraße und die Straßenbahn befindet sich praktischerweise um die Ecke in der Anichstrasse. Wer das noble Innenstadtflair gepaart mit viel Freiraum und exklusiven Wohnraum liebt, der liegt mit dieser Immobilie richtig!

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Engel & Völkers
Innsbruck

Meraner Straße 7, 6020, Innsbruck

+43 512 551 077

Engel & Völkers
Innsbruck

Meraner Straße 7, Innsbruck, 6020

W-02VPD9 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID.
Bettina Villinger
Engel & Völkers Kitzbühel GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Website

Courtagepassus

1-Vergebührung des Mietvertrags: Für Mietverträge, die zu anderen als Wohnzwecken gemietet werden (Geschäftsräume, neutrale Objekte), ist eine Vergebührung in Höhe von 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18-fache des Jahreswertes, zu entrichten. Wohnraummietverträge, (abgeschlossen nach dem 10.11.2017), sind generell von der Vergebührung (gem. §33 TP 5 GebG) befreit. 2-Vertragserrichtungskosten: Nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Mietvertragerrichters (Notar oder Rechtsanwalt). 3-Provision: Wohnraumvermietung (Bestellerprinzip): Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist vom Erstauftraggeber eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Gewerbliche Vermietung: Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis: Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM. Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). Im Falle eines Verkaufs weisen wir auf die gesetzliche Provisionsregelung hin.