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Engel & Völkers Kitzbühel
+43 535 671 615
W-02ROLA – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Mag. Stefanie Mang
Engel & Völkers Kitzbühel GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
2Schlafzimmer
1Badezimmer
1Terrassenoberfläche
12 m²Gesamtfläche
85 m²Garagen
1Energieausweis vorhanden
In BearbeitungHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Ölheizung, FußbodenheizungAuf der sonnigsten Seite Kitzbühels, abseits des Touristenstroms, liegt die begehrte Wohngegend „Bichlalm“ mit Blick auf das traumhafte Panorama der Kitzbüheler Bergwelt. Diese Wohnung befindet sich in einer der schönsten und beliebtesten Lagen oberhalb der Stadt und ist geprägt vom Lebensstil und Charisma der heutigen Zeit in Kitzbühel. Kitzbühel mit seinem einzigartigen, weithin bekannten Flair liegt Ihnen zu Füßen und trotzdem sind es nur wenige Autominuten ins Zentrum. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch Häuser der absoluten Luxusklasse aus. Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Kunst und Kultur haben sich hier niedergelassen. In unmittelbarer Nähe finden Sie einige der schönsten und beliebtesten Restaurants und Hütten. Nicht enden wollende Wanderwege, die nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter fernab vom touristischen Geschehen entspannte Stunden versprechen.
Jochberger Str. 18, 6370, Kitzbühel
+43 535 671 615
1. Vergebührung des Mietvertrags Für Mietverträge, die zu anderen als Wohnzwecken gemietet werden (Geschäftsräume, neutrale Objekte), ist eine Vergebührung in Höhe von 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18-fache des Jahreswertes, zu entrichten. Wohnraummietverträge, (abgeschlossen nach dem 10.11.2017), sind generell von der Vergebührung (gem. §33 TP 5 GebG) befreit. 2. Vertragserrichtigungskosten Nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Mietvertragerrichters (Notar oder Rechtsanwalt). 3. Provision Wohnraumvermietung (Bestellerprinzip): Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. a. Vermittlung von unbefristeten oder länger als 3 Jahre befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag): Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten (nur wenn dieser Erstauftraggeber) Vom Mieter: 2 Bruttomonatsmieten (nur wenn dieser Erstauftraggeber) b. Vermittlung von höchstens auf 3 Jahre befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag): Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten (nur wenn dieser Erstauftraggeber) Vom Mieter: 1 Bruttomonatsmiete (nur wenn dieser Erstauftraggeber) c. Ergänzungsprovision auf Höchstbetrag bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis (Höchstbetrag): Vom Vermieter: höchstens ½ Bruttomonatsmiete (nur wenn dieser Erstauftraggeber) Vom Mieter: höchstens ½ Bruttomonatsmiete (nur wenn dieser Erstauftraggeber) Gewerbliche Vermietung Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. a. Vermittlung von unbefristeten oder länger als 3 Jahre befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag): Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten Vom Mieter: 3 Bruttomonatsmieten b. Vermittlung von mindestens auf 2, höchstens jedoch auf 3 Jahre befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag): Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten Vom Mieter: 2 Bruttomonatsmieten c. Vermittlung von auf unter 2 Jahren befristeten Mietverträgen (Höchstbetrag): Vom Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten Vom Mieter: 1 Bruttomonatsmiete d. Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis: Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). Im Falle eines Verkaufs weisen wir auf die gesetzliche Provisionsregelung hin.