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Engel & Völkers Überlingen
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W-02STGZ – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Eveline Zeller
GBS Immobilien Bodensee GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
2.5Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
93 m²Gesamtfläche
93 m²Zustand
GutGaragen
1Baujahr
1994Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
209.4 kWh/m²aHeizungsart
HeizkörperEnergieträger
Zentralheizung, GasheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDiese Wohnung befindet sich im begehrten Ortsteil Nußdorf im Überlinger Osten. Den Bodensee erreichen Sie fußläufig und bei einem Spaziergang am See entlang gelangen Sie zum Strandbad Nußdorf mit seiner beliebten Gastronomie. Auch der Osthafen ist vom Strandbad nur etwa 10 Minuten zu Fuß entfernt. Somit sind Segeln, Surfen und Schwimmen in unmittelbarer Nähe möglich. Diverse Einkaufsmöglichkeiten, einen Kindergarten, eine Grundschule und Ärzte gibt es ebenfalls vor Ort. Überlingen liegt am nördlichen Bodenseeufer und bietet Ihnen Wohn- und Lebensqualität auf höchstem Niveau. Die historische Innenstadt mit der einladenden Seeuferpromenade bietet ein vielfältiges Angebot an Cafés, Restaurants und Bars. Aufgrund seines Charmes wird Überlingen mit seinem mediterranen Ambiente auch das kleine Nizza vom Bodensee genannt. Die Stadt zeichnet sich ebenfalls durch die gute Verkehrslage aus, da sie direkt an der B31 liegt, welche die Verbindung von Lindau bis Stockach schafft. Die A 98 Singen-Stuttgart erreichen Sie dadurch mit dem Auto bequem und zügig. Für die Anfahrt zum Flughafen Zürich benötigen Sie ca. 60 Minuten, zum Flughafen Stuttgart ca. 90 Minuten und zum Flughafen Friedrichshafen ca. 45 Minuten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Münsterstraße 35, 88662, Überlingen
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Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Provision richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklerprovision. Hiernach wird die Provision regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3,0 % zzgl. derzeit 19 % Umsatzsteuer, also insgesamt 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.