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Engel & Völkers Cuxhaven
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W-02VOYP – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Ekin Cem Durmaz
EuV Wohnen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
7Schlafzimmer
5Badezimmer
4Wohnfläche
235 m²Gesamtfläche
378 m²Grundstücksfläche
763 m²Zustand
Sehr gutStellplätze
3Baujahr
1994Energieausweis vorhanden
JaEnergieträger
GasheizungArt des Energieausweises
EnergieverbrauchsausweisVerbrauch von Endenergie
70.9 kWh/m²aAltenwalde ist bekannt für seine malerischen Landschaften, seine Nähe zur Nordsee und die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in der Region. Der Köthnerweg selbst zeichnet sich durch eine gepflegte Wohngegend aus, umgeben von Grünflächen und kleinen Parks. In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten, was die Wohnlage besonders attraktiv für Familien macht. Die Nähe zur Nordsee bietet zudem die Möglichkeit für entspannte Spaziergänge am Strand und erholsame Tage in der Natur. Die Verkehrsanbindung ist ebenfalls ausgezeichnet, mit guten Straßenverbindungen nach Cuxhaven und Umgebung. Insgesamt bietet diese Lage eine harmonische Mischung aus Natur, Ruhe und guter Erreichbarkeit der städtischen Annehmlichkeiten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Cuxhavener Straße 97, 27476, Cuxhaven
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,98 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.