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Engel & Völkers Bietigheim-Bissingen
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W-02VNX5 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Bettina Fiesel
Premium Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
2Schlafzimmer
1Badezimmer
1Wohnfläche
41 m²Zustand
TopGaragen
1Baujahr
2024Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
58 kWh/m²aHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
FernwärmeArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDiese gut geschnittene 2-Zimmer Wohnung befindet sich direkt am Übergang zur freien Natur. Nur ein paar Schritte entfernt und schon genießen Sie die schönen Wege zum Joggen und Radfahren und entspannen mit Blick auf die Wiesen, Weinbergen und Wälder Das Schloss Freudental mit seinem Park liegt ganz in der Nähe.Einen Bäcker gibt es seit langem vor Ort und ein Supermarkt befindet sich in der Nachbarschaft, wenige Meter vor Ihrer Haustür. Oder Sie fahren schnell ans andere Ende der barocken Achse der Königstraße, wo ein großer Hofladen ein breites Angebot an Leckereien bereithält. Für die medizinische Versorgung vor Ort ist ebenfalls gesorgt. Freuen Sie sich auf regionale Vielfalt und ein Leben im Grünen! Freudental liegt je ca. 10 Autominuten von Besigheim und Bietigheim-Bissingen entfernt. In beiden Städten hat man Anschluss an Regionalzüge, in Bietigheim-Bissingen auch an die S-Bahn. Von Besigheim düst die Regionalbahn in ca. 25 Minuten in die Landeshauptstadt Stuttgart, von Bietigheim-Bissingen braucht die S-Bahn dafür sogar nur 20 Minuten.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Schieringerstraße 1/1, 74321, Bietigheim-Bissingen
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.