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W-02V48A – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Felix Steiner
Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH
Zimmer
3Schlafzimmer
2Badezimmer
2Wohnfläche
103 m²Zustand
TopStellplätze
1Baujahr
2024Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
65.4 kWh/m²aHeizungsart
FußbodenheizungEnergieträger
Zentralheizung, Fernwärme, FußbodenheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisKaum ein anderer Bezirk schafft es, Dynamik und Entschleunigung so ausgewogen miteinander zu verbinden. In diesem harmonischen Kontext positioniert sich FOXY gekonnt zwischen dem charakterstarken Schmargendorf und dem Rheingauviertel, die gemeinsam auch das authentische Flair dieser Nachbarschaft prägen. Die Straßen und Plätze sind überwiegend nach Städten und Orten im und um den Rheingau benannt. Den für die Bewohner relevanten Mittelpunkt der Ortslage stellt der Rüdesheimer Platz dar, der um 1905 von Georg Haberland unter ästhetischen Aspekten im englischen Landhausstil geplant und angelegt wurde. Rund um den Platz gibt es alle Möglichkeiten des Einkaufs, viele kleine Cafés, Ärzte, Schulen und Kitas. Die nahegelegene Rüdesheimer Straße zählt zu den 10 schönsten Straßen Europas. Die Ortslage wird in voller Länge von der U-Bahn-Linie U3 unterquert mit den Bahnhöfen Heidelberger Platz, Rüdesheimer Platz und Breitenbachplatz.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.