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Engel & Völkers Esslingen
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W-02VPQ6 – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Thilo Preller
EV Esslingen GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Wohnfläche
314 m²Grundstücksfläche
1.409 m²Zustand
RenovierungsbedürftigGaragen
4Baujahr
1962Energieausweis vorhanden
NeinEnergieträger
ÖlheizungDie Gemeinde Neuhausen auf den Fildern im nordwestlichen Landkreis Esslingen ist mit seinen ca. 12.000 Einwohnern ein gefragter Wohn- und Arbeitsort sowie Standort für Industrie, Handel und Gewerbe, der vor allem durch die hervorragende Verkehrsanbindung mit Nähe zur Autobahn, zu den Bundesstraßen B27 und B10, zum Flughafen und zum Hauptbahnhof Stuttgart seine Attraktivität erlangt hat. Im engen Einzugsbereich der Landeshauptstadt wuchs der Ort in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Westen und wird auch in Zukunft, begünstigt durch den Ausbau der S-Bahn-Strecke Filderstadt und den daraus folgenden noch kürzeren Reisezeiten nach Stuttgart, ein begehrter Standort bleiben. Neben dem Dorfkern, der sich nach weitreichender Ortskernsanierung heute vor allem durch einzelne historische Gebäude sowie der stattlichen katholischen Pfarrkirche St. Petrus und Paulus heraushebt, glänzt Neuhausen mit einer intakten Infrastruktur, einer Vielzahl an Vereinen und Bildungseinrichtungen und weitreichende kulturelle Möglichkeiten. Das Angebot der Gemeinde wird durch das unweit gelegene Naherholungsgebiet und rundum liegende Felder und Wäldern, die zum Wandern, Spazieren, Radfahren oder anderen Aktivitäten im Freien einladen, abgerundet.
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.